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Du hast Fragen? Ich habe für Euch die häufig gestellten Fragen zusammengestellt.

ICH BIN MINDERJÄHRIG, KANN ICH MICH TROTZDEM PIERCEN LASSEN?

Wir tätowieren ausschließlich erst ab 18 Jahre!

Generell können sich Personen ab einem Alter von 14 Jahren piercen lassen.

Personen zwischen 14 und 18 Jahren werden nur gepierct, wenn mindestens ein Erziehungsberechtigter anwesend ist und von dem zweiten die ausgefüllte Einverständniserklärung (s. Download) vorliegt. Außerdem sind folgende Unterlagen mitzubringen:

• Personalausweise beider Erziehungsberechtigten
• Personalausweis der zu piercenden Person

Alternativ zum Personalausweis werden folgende Dokumente akzeptiert:

• Reisepass
• Führerschein
• Kinderausweis
• Aufenthaltsgenehmigung

Wenn Fragen zu den benötigten Dokumenten auftreten, sollten diese vor einem Besuch mit mir abgeklärt werden. Ich kann nur dann ein Piercing durchführen, wenn alle Dokumente vorhanden sind.

BRAUCHE ICH EINEN TERMIN?

Ich biete alle meine Dienstleistungen ausschließlich auf Termin an. Eure und meine Zeit ist mir sehr wichtig und so werden lange Wartezeiten vermieden und wir können alle besser unseren Tag planen. Klick für einen Termin einfach auf den Button „TERMIN BUCHEN“. So gelangst du auf mein Online Buchungs-Tool und kannst bequem von Zuhause aus deinen Wunschtermin buchen.

DARF ICH JEMANDEN MITBRINGEN?

Begleitpersonen sind in meinem Arbeitsraum nicht erlaubt. Ich möchte mich während des Arbeitsprozesses voll und ganz nur auf dich konzentrieren und weitere Personen im Raum sorgen für Ablenkung, sowohl für mich als auch für dich. Ausgenommen davon sind Erziehungsberechtigte bei Minderjährigen.

WAS MUSS ICH VOR MEINEM TERMIN BEACHTEN?

Komm bitte nur gesund und ohne Erkältungssymptome zum Termin. Es schadet auch nicht vorher genug gegessen und getrunken zu haben. Verzichte bitte auch 24 Stunden vor dem Termin auf blutverdünnende Medikamente (z.B. Aspirin) und Alkohol. Ansonsten musst du nichts besonderes beachten.

TUT DAS WEH UND KANN ICH EINE BETÄUBUNG BEKOMMEN?

Die individuelle Empfindung ist bei jedem anders. In der Regel geht alles sehr schnell und der Schmerz ist schnell vergessen wenn du das Ergebnis siehst. Deswegen ist auch eine Betäubung nicht nötig, diese ist auch ohne vorliegende ärztliche Anordnung ein Verstoß gegen das BtmG.

Selbst frei verkäufliche, apothekenpflichtige Medikamente dürfen nur nach erfolgter Aufklärung durch den Apotheker verwendet werden. Da ich euch diese Aufklärung nicht geben kann, darf ich solche Mittel auch nicht anwenden. Dazu sei aber gesagt, dass eine Injektion sowieso widersinnig wäre, da man niemanden stechen sollte um ihn zu stechen. Bei allen anderen Mitteln besteht das Risiko, dass der Körper darauf reagiert und somit ist auch davon Abstand zu nehmen.

Es ist immer alles halb so wild wie erwartet, du packst das!

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